Mitgliedschaft im Konsortium
Eine Übersicht aller GATE-Germany-Mitgliedshochschulen finden Sie hier.
Unsere Aktionslinien umfassen ein vielfältiges Portfolio sowohl für Einsteiger als auch für Marketingprofis. Die zielgruppen- und regionalspezifischen Angebote bauen inhaltlich aufeinander auf und erlauben eine systematische Herangehensweise an das internationale Hochschulmarketing.
Als Mitglied von GATE-Germany erhalten Sie alle kostenpflichtigen Angebote zu einer vergünstigten anteiligen Kostenpauschale. Sie bekommen zudem alle Publikationen von GATE-Germany nach ihrer Veröffentlichung automatisch zugesendet.
Auch als Nicht-Mitglied können Sie die meisten Angebote in Anspruch nehmen, sofern Ihre Hochschule ihren Sitz in Deutschland hat, staatlich oder staatlich anerkannt und gemeinnützig ist, d. h. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Sie zahlen dann die anteilige Kostenpausche für Nicht-Mitglieder (in der Regel doppelt so hoch wie für Mitglieder).
- Mitgliedsbeiträge für Hochschulen: Der Konsortialbeitrag für ein Mitglied richtet sich nach der Größe der Hochschule.
- Beiträge für eine außerordentliche Mitgliedschaft von Instituten außeruniversitärer Forschungseinrichtungen:
Der Konsortialbeitrag richtet sich nach der Höhe des Jahresbudgets. - Der Konsortialbeitrag und die in Anspruch genommenen Serviceleistungen können nicht miteinander verrechnet werden.
Höhe der Konsortialbeiträge pro Jahr
Hochschulen mit bis zu 10.000 Studierenden | EUR 1.200 |
Hochschulen mit 10.000 bis 25.000 Studierenden | EUR 2.000 |
Hochschulen mit mehr als 25.000 Studierenden | EUR 3.000 |
Institute von Forschungseinrichtungen mit Jahresbudget bis 100 Mio. EUR | EUR 1.200 |
Institute von Forschungseinrichtungen mit Jahresbudget 100 bis 250 Mio. EUR | EUR 2.000 |
Institute von Forschungseinrichtungen mit Jahresbudget über 250 Mio. EUR | EUR 3.000 |
Als Vertreter/in einer Hochschule oder eines Instituts einer außeruniversitären Forschungseinrichtung können Sie über die untenstehenden Antragsformulare eine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragen.
Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und den Status Ihres Antrags. Sofern Ihre Hochschule bzw. Ihr Institut die Voraussetzungen für die Aufnahme in das GATE-Germany-Konsortium erfüllt, wird der Antrag dem GATE–Germany-Lenkungsausschuss vorgelegt und im Umlaufverfahren über Ihre Aufnahme entschieden. Das Umlaufverfahren dauert in der Regel ca. sechs Wochen. Unmittelbar danach erhalten Sie Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum Jahresende erfolgen und wird mit dem 31.12. des gleichen Jahres wirksam. Die Hochschule bzw. das Institut erklärt zu diesem Zweck schriftlich und im Auftrag der Hochschulleitung oder der Institutsleitung den Wunsch, die Mitgliedschaft zu beenden.
Der Mitgliedsbeitrag wird nicht rückwirkend oder anteilig erstattet. Die Leistungen des Konsortiums GATE-Germany können bis Jahresende zu Mitgliedskonditionen in Anspruch genommen werden.